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Honorar - Bearbeitungszeit

H O N O R A R 

Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.) richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei der Auftragserteilung im Rahmen der durch § 34 HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. Grundlage für die Honorierung bildet hierbei der ermittelte Wert. Die Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus der HOAI. Zusatzaufwand (z. B. für erforderliche Unterlagen, die nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden) werden zusätzlich abgerechnet. Das gleiche gilt für die Nebenkosten ( Fotokopien, Porto, Telefon, usw. ). Pauschale Festpreise sind nach Absprache ebenfalls möglich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (z. Z. 19 v. H.).



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B E A R B E I T U N G S Z E I T 

Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitungszeit je nach Art und Umfang des zu erstellenden Gutachtens ca. 4 – 6 Wochen. In dringenden Fällen kann die Bearbeitungszeit ggf. verkürzt werden.

Das Gutachten kann auch in Kurzform oder als gutachterliche Stellungnahme i. S. einer Marktwerteinschätzung erfolgen. Durch das Angebot vielfältiger Gutachtenformen können wir auf Ihre individuellen Wünsche eingehen.

Welches Gutachten im Einzelfall benötigt wird, kann am besten in einem Gespräch -persönlich oder fernmündlich- ermittelt werden.



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