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Dipl.-Betriebswirt Gerd R o h r,
DIN EN ISO/IEC 17024
Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Ausbildung/Studium: Abitur, Ausbildung zum Industriekaufmann ("sehr gut"), Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Kiel, Hamburg und Linz (A), Universitätsabschluss ("sehr gut").
Mitglied im L.v.S., dem
"Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger", Hamburg im B. v. S., Berlin.
Ich verfüge über vielfältige praktische Erfahrungen im Immobilienbereich sowie in der Industrie und bin als Grundstückssachverständiger häufiger von den Amtsgerichten in Eckernförde und Rendsburg als Gutachter für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gerichtlich bestellt worden.
Seit 1988 bin ich Mitglied bei Haus & Grund, im Haus- und Grundeigentümerverein von Rendsburg umd Umgebung e. V. , Rendsburg.
Bisherige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen folgender Anbieter:
* Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Flensburg;
* EUROTED e. Kfr., Murnau;
* Wirtschaftsakademie (WAK) Schleswig-Holstein, Kiel;
* IVD Immobilienverband Deutschland e. V., Berlin;
* Landesverband Hamburg/Schleswig-Holstein öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, Hamburg;
* Institut für Städtebau, Berlin;
* Deutscher Sachverständigentag GmbH, Berlin.
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Als "Bau-Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken"
ist meine Qualifikation durch "IQ-Zert, Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung, GmbH & Co. KG, Bonn" geprüft und bestätigt worden.
Die IQ-Zert GmbH & Co. KG ist nach der europäischen Norm DIN ISO/IEC EN 17024 akkreditiert - vom „German Accreditation Association e.V.“, einem Mitglied im „Deutschen Akkreditierungsrat (DAR)“, Berlin, Registrierungsnummer "GAA-ZP-10245-01".
Die nach der europäischen Norm DIN ISO/IEC EN 17024 durchgeführte Zertifizierung ist im Sachverständigenwesen - was das Niveau und die Aktualität des Fachkundenachweises betrifft - ein sehr hochwertiger Qualifikationsnachweis. Inhaber haben Ihre fachliche Qualifikation, ihre persönliche Eignung und Integrität sowie eine mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen und und entsprechende Arbeitsproben (Gutachten) vorgelegt.
Meine Tätigkeit als unabhängiger Sachverständiger und Gutachter unterliegt einer ständigen Qualitätsüberwachung. Darüber hinaus bin ich zur regelmäßigen, nachzuweisenden Weiterbildung verpflichtet. Im Rahmen der Zertifizierung erfolgt eine erneute Prüfung (Rezertifizierung) des aktuellen Wissensstandes.
Das Anforderungsprofil der öffentlichen Bestellung und Vereidigung und der Personenzertifizierung ist vergleichbar.
So stellt die Beleihungswertverordnung (§ 6) den öffentlich bestellten Sachverständigen dem zertifizierten Sachverständigen gleich:
"Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet."
Der BVS, Berlin (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger) hat auf seiner Bundesdelegiertenversammlung in 2007 durch Satzungsänderung (§ 3 Mitgliedschaft) Sachverständige, die "nach der DIN/EN 17024 im System des Deutschen Akkreditierungsrates zertifiziert wurden" als gleichwertig qualifiziert anerkannt. Dies wird u. a. ausdrücklich als Befähigung des BVS bei "seiner Ausrichtung auf Europa und bei der Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen" interpretiert (s. hierzu: In eigener Sache, Präsident des BVS Roland R. Vogel, in: Der Sachverständige, Fachzeitschrift für Sachverständige, Kammern, Gerichte und Behörden, Verlag C.H.Beck, München, Frankfurt a.M., 10/2007, S.282 f.
Ebenso stellt die "Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007" in § 13 Abs. 2 fest:
Grundstücksbezogene Auskünfte erhalten
1. Behörden,
2. sonstige öffentliche Stellen,
3. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertung,
4. Sachverständige für Grundstückswertermittlung, die von Personalzertifizierungsstellen, die nachweislich DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllen, zertifiziert sind oder
5. nach anderen europäischen Prüfungsnormen vergleichbar qualifizierte Sachverständige,
wenn sie die Auskunft zur Wertermittlung benötigen. Darüber hinaus werden grundstücksbezogene Auskünfte nur erteilt, soweit dies zur Rechtsverfolgung erforderlich ist. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist zu versichern.
Ich besitze eine weitere berufliche Qualifikation:
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)**. Dies kommt insbesondere der "steuerlichen Immobilienbewertung" zugute.
* WAK = Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, Kiel; Zentrum für Weiterbildung der Industrie- und Handelskammern Flensburg, Kiel und Lübeck; ** IHK = Industrie- und Handelskammer, hier: IHK Kiel.
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